Ihre Kasse hat noch keine TSE? Bestellen Sie schnell!

Seit dem 01.01.2020 gilt die neue Kassensicherungsverordnung, die eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in elektronischen Registrierkassen gesetzlich vorschreibt.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Übergangsfrist demnächst abläuft und der Betrieb von Kassen ohne TSE ab dem 30.09.2020 nicht mehr erlaubt ist.* Falls Sie Ihre Kasse noch nicht entsprechend nachgerüstet haben, können Sie das Sicherheitsmodul jetzt bei uns erwerben. Pro Kasse benötigen Sie eine TSE. Für die Anbindung ist ein freier USB-Slot und die aktuellste Softwareversion notwendig. Bei der Integrierung unterstützen wir Sie natürlich gerne.

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* Einige Bundesländer haben die Frist verlängert, weitere Informationen zu Ihrem Bundesland finden Sie hier._

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Service-Hotline: 06154/638-152.

Mühltal, 18. August 2020

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