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Mehrwertsteuerumstellung in der Gastronomie

Was eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen bedeutet – inklusive Praxistipps zu Kassensystemen

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Warum die Mehrwertsteuerumstellung wichtig ist

Die Diskussion um die Mehrwertsteuerumstellung für Speisen in der Gastronomie hat in den letzten Jahren für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Auch in 2026 soll es laut Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD eine Änderung geben: Das Kabinett hat die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen und Getränke als Steuerentlastung für Gastronomen beschlossen. Viele Gastronomen fragen sich nun: Bleibt die Umsatzsteuer auf Speisen wirklich dauerhaft bei 7%, oder wird sie wieder auf 19% angehoben? Und was bedeutet das für den Betriebsalltag - insbesondere in Hinblick auf Kassensysteme?

In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Fakten, zeigen Vor- und Nachteile der Steuerregelung auf und geben praktische Tipps, wie Gastronomen ihre Kassensysteme von REA Card rechtskonform aufstellen können.

Was bedeutet die Mehrwertsteuerumstellung für die Gastronomie?

Welche Vorteile bringt die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer?

Welche Nachteile oder Herausforderungen gibt es?

Das richtige Kassensystem: Umsetzung mit REA Card

Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer wirkt sich direkt auf die tägliche Abrechnung aus. Kassensysteme müssen die unterschiedlichen Steuersätze automatisch und korrekt verarbeiten. Hier kommen die Kassensysteme von REA Card ins Spiel, denn entscheidend ist die korrekte Konfiguration. REA Card bietet Lösungen und Services, die auf Gastronomieprozesse optimal zugeschnitten sind.

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Schritt-für-Schritt: Steuersätze im Kassensystem korrekt umstellen

  1. Bestandsaufnahme: Liste aller Speisen und Getränke exportieren; Kategorien und aktuelle Steuersätze prüfen.
  2. Steuerlogik festlegen: Regelwerk definieren (Speisen = ermäßigt, Getränke = regulär; Ausnahmen dokumentieren).
  3. Artikelstammdaten pflegen: Steuerschlüssel je Artikel setzen; Varianten/Combos und Rezepturen einschließen.
  4. Beleglayouts prüfen: Getrennte Ausweisung der Umsatzsteuer je Satz auf dem Bon sicherstellen.
  5. Testbuchung durchführen: Probetagsabschluss erstellen und intern prüfen.
  6. Team schulen: Kurzanleitung für Service und Kasse; typische Fehlerbilder erläutern.
  7. Dokumentation ablegen: Änderungen, Tests und Freigaben revisionssicher archivieren (für Betriebsprüfung).

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Steuersätze gelten aktuell für Speisen?

Seit der Corona-Pandemie wurde die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants und Cafés von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Regelung sollte ursprünglich nur eine Übergangslösung sein, wurde aber mehrfach verlängert. Eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen steht nun im politischen Fokus.

Gilt die Senkung auch für Getränke?

Nein. Getränke bleiben von der Regelung unberührt und werden weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer besteuert.

Ist eine Senkung automatisch im Kassensystem hinterlegt?

Nein. Steuersätze müssen aktiv gepflegt und auf Artikel angewendet werden. Ein Software-Update allein reicht in der Regel nicht aus.

Was ist bei Prüfungen wichtig?

Nachvollziehbarkeit. Prüfer erwarten klare Belege, korrekte Bons und ordnungsgemäße Exporte.

Wo finde ich verlässliche Informationen zu steuerlichen Vorgaben?

Informationen dazu gibt es beispielsweise beim Bundesfinanzministerium sowie bei DEHOGA für branchenspezifische Einordnungen: https://www.bundesfinanzministerium.de/ · https://www.dehoga.de/

Fazit: Mehrwertsteuerumstellung als Chance für die Gastronomie

Eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen kann der Gastronomie Planungssicherheit und wirtschaftlichen Spielraum geben und sie nachhaltig entlasten. Entscheidend ist die fehlerfreie Umsetzung im Kassensystem – von der Pflege der Artikelstammdaten bis zu Belegen und Exporten. Mit Kassen- und Bezahllösungen von REA Card lässt sich die Umstellung strukturiert, rechtskonform und praxistauglich abbilden.

Für weitere Fragen lohnt sich oftmals ein Blick auf Steuergesetze, die Seite Bundesfinanzministeriums oder DEHOGA für Brancheninformationen und Praxisbeispiele.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.