Was eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen bedeutet – inklusive Praxistipps zu Kassensystemen
Die Diskussion um die Mehrwertsteuerumstellung für Speisen in der Gastronomie hat in den letzten Jahren für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Jetzt ist es final beschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % – Getränke sind davon ausgenommen und werden weiterhin mit 19 % besteuert.
Vielleicht fragen Sie sich nun: Gilt die 7 %-Regel wirklich dauerhaft – und wie sind Mischfälle (z. B. Menüs, Kombiangebote, Catering oder Pauschalen) zu behandeln? Und was bedeutet das für Ihren Betriebsalltag – insbesondere im Hinblick auf Kassensysteme (Steuersätze/Artikelgruppen, Bundles, Auswertungen und Schnittstellen), damit ab 01.01.2026 Kassenbon und Tagesabschluss korrekt sind?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Fakten, zeigen Vor- und Nachteile der Steuerregelung auf und geben praktische Tipps, wie Sie Ihre Kassensysteme von REA Card rechtskonform aufstellen können.
Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer wirkt sich direkt auf die tägliche Abrechnung aus. Kassensysteme müssen die unterschiedlichen Steuersätze automatisch und korrekt verarbeiten. Entscheidend ist die korrekte Konfiguration - hier kommen die Kassensysteme von REA Card ins Spiel. REA Card bietet Lösungen und Services, die optimal auf Gastronomieprozesse zugeschnitten sind.
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Wenn Sie die Anpassung selbst vornehmen möchten, nutzen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Hilfe: Anleitung zur Mehrwertsteuer-Umstellung
Aktuell (Stand: Dezember 2025) gilt für Speisen, die im Betrieb verzehrt werden, wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % (Rückkehr seit 01.01.2024). Für Speisen zum Mitnehmen oder Liefern kann weiterhin der ermäßigte Satz von 7 % gelten – abhängig davon, ob steuerlich eine Lieferung (Ware) oder eine sonstige Leistung mit Serviceanteil vorliegt.
Ab dem 01.01.2026 wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt (Getränke bleiben bei 19 %).
Nein. Getränke sind nicht umfasst und werden weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer besteuert.
Nein. Steuersätze müssen aktiv gepflegt und den Artikeln zugeordnet werden. Ein Software-Update allein reicht in der Regel nicht aus.
Nachvollziehbarkeit. Prüfer erwarten klare Belege, korrekte Bons und ordnungsgemäße Exporte. Achten Sie auf konsistente Einstellungen und eine saubere Dokumentation.
Verlässliche Informationen finden Sie beispielsweise beim Bundesfinanzministerium sowie bei DEHOGA für branchenspezifische Einordnungen: https://www.bundesfinanzministerium.de/ · https://www.dehoga.de/
Eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen kann der Gastronomie Planungssicherheit und wirtschaftlichen Spielraum geben und sie nachhaltig entlasten. Entscheidend ist die fehlerfreie Umsetzung im Kassensystem – von der Pflege der Artikelstammdaten bis zu Belegen und Exporten. Mit Kassen- und Bezahllösungen von REA Card lässt sich die Umstellung strukturiert, rechtskonform und praxistauglich abbilden.
Für weitere Fragen lohnt sich ein Blick in die einschlägigen Steuergesetze, auf die Seite des Bundesfinanzministeriums oder bei DEHOGA für Brancheninformationen und Praxisbeispiele.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.