Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland
Was Unternehmen über die gesetzliche Meldepflicht wissen müssen – inklusive praktischer Tipps von REA Card
Einleitung: Warum die Mitteilungspflicht wichtig ist
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme gemäß § 146a Abgabenordnung (AO). Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem – wie eine moderne Registrierkasse oder ein Kassensystem – einsetzen, müssen dieses dem zuständigen Finanzamt melden. Ziel ist es, Manipulationen zu verhindern und die Steuerehrlichkeit zu sichern.
Was ist die Mitteilungspflicht?
Die Mitteilungspflicht verpflichtet Unternehmen, elektronische Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassensysteme, Registrierkassen, Tablet-Kassen) dem Finanzamt zu melden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Branche, sobald ein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird.
Rechtliche Grundlagen
- Abgabenordnung (AO) § 146a
- Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Weitere Informationen dazu stellt das Bundesfinanzministerium bereit.
Schritt für Schritt: So melden Sie Ihr Kassensystem richtig
1. Daten sammeln
Bereiten Sie folgende Informationen vor:
- Name des Herstellers (z. B. REA Card)
- Modell- und Seriennummer
- Datum der Inbetriebnahme
- Anzahl der eingesetzten Systeme
2. Meldung über ELSTER
- Die Meldung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung und ist nicht per Brief oder E-Mail möglich. Melden Sie die Daten elektronisch über das ELSTER-Portal: www.elster.de
- Nutzen Sie dort nach der Registrierung das Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO)“.
- Hinweis: Die Finanzverwaltung verwendet in allen Dokumenten die Bezeichnung "elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs)", damit sind Kassensysteme gemeint. Eine Ausfüllanleitung ist beim Bundesfinanzministerium zu finden.
Gegebenenfalls kann Ihr Steuerberater die Meldung für Sie übernehmen, sprechen Sie ihn einfach darauf an.
3. Bestätigung abwarten
- Sie erhalten eine elektronische Bestätigung vom Finanzamt.
- Diese sollte für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden.
Als ein führender deutscher Anbieter bietet REA Card eine Reihe von rechtskonformen Kassensystemen und Bezahlterminals, die die aktuellen gesetzlichen Anforderungen unterstützen.
Passende Produkte von REA Card
Eine weitere Auswahl finden Sie auf den Produktseiten von REA Card.
Vorteile der Mitteilungspflicht
- Steuertransparenz: Schutz vor Manipulationsvorwürfen
- Rechtssicherheit: Vermeidung von Bußgeldern
- Fairer Wettbewerb: Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer
Nachteile / Herausforderungen
- Bürokratischer Aufwand: Zusätzliche Verwaltungstätigkeiten
- Technische Anforderungen: Kassensysteme müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen - bei REA Card kein Problem!
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich die Meldung vergesse?
Es drohen Nachfragen des Finanzamts und Bußgelder. Eine rechtzeitige Meldung ist dringend empfohlen.
Muss ich jedes einzelne Gerät melden?
Ja, jedes einzelne Kassensystem muss separat gemeldet werden.
Gilt die Mitteilungspflicht auch für mobile Kassen-Apps?
Ja, auch mobile Kassensysteme und App-basierte Lösungen sind betroffen.
Fazit
Die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil der Steuertransparenz.
Mit professionellen Lösungen seriöser Anbieter wie REA Card stellen Unternehmen sicher, dass sie rechtskonform arbeiten und zukünftigen Prüfungen gelassen entgegensehen können.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.