Weiterhin Unterschriftspflicht bei Lastschriftzahlungen

Keine Lockerung seitens der Deutschen Kreditwirtschaft und der Bafin

Gerade in Zeiten wie diesen, in denen alles getan wird, um die Verbreitung von Covid-19 einzudämmen, wird verstärkt bargeldlos gezahlt. Dies hat vor allem hygienische Gründe: Während Bargeld von zig Menschen berührt wird, ist die Anzahl der Hände, die eine Bankkarte anfassen, viel geringer.

Viele stellen sich die Frage, ob momentan bei der Kartenzahlung auf die Unterschrift verzichtet werden kann, um das Anfassen des Stiftes zu vermeiden.

Verwenden Sie als Händler das Lastschriftverfahren am Bezahlterminal, ist hier eine Unterschrift des Kunden für den Abschluss des Zahlvorgangs jedoch notwendig. Dies dient der Absicherung beider Seiten. Da es seitens Deutscher Kreditwirtschaft und Bafin keine Lockerung der Vorschriften gibt, kann die Unterschriftspflicht daher beim Lastschriftverfahren am Bezahlterminal nicht ausgesetzt werden.

Wichtig: Bei Zahlungen mit einer Mastercard ist keine Unterschrift erforderlich, auch wenn auf dem Beleg die Unterschriftszeile ausgedruckt wird. Sie haben dadurch kein höheres Risiko. Seit 20.8.2018 haftet auch ohne Unterschrift grundsätzlich der Issuer der Mastercard.

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