Überbrückungshilfe III Plus

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden erweitert und bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert.

Was hat sich geändert?

  • Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum 30.09.2021
  • Höhere Obergrenze für insgesamt erhaltene Hilfen auf 52 Mio. Euro
  • Verlängerung und Ausbau der Neustarthilfe für Soloselbständige bis 1.500 Euro
  • Restart-Prämie für Neueinstellungen

Die aktuelle Meldung zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen.

Finanzielle Unterstützung jetzt beantragen!

Gesellschaft und Wirtschaft stehen durch hohe Corona-bedingte Umsatzausfälle immer noch vor immensen Herausforderungen.

Um noch mehr Unternehmen mit solchen Ausfällen finanziell zu unterstützen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ihre Überbrückungshilfen verlängert und vereinfacht sowie den Katalog der förderfähigen Projekte erweitert.

Nun können auch Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.

Die Förderung von Investitionen im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann demnach, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten), u. a. für folgende Produkte von REA Card beantragt werden:

Wichtig für eine Förderung sind auch die digitalen Bausteine, wie z.B. eine Datev-Kassenanbindung, kontaktlose Zahlung und REA eBon zusammen mit einem REA Zahlungsverkehrssystem oder die Smorder-App.

  • REA DATEV-Schnittstelle XML-Export

    Zu Ihrer vorhandenen REA Kassensoftware benötigen Sie für den DATEV XML-Export lediglich ein zusätzliches, kostengünstiges Modul.

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  • REA DATEV-Schnittstelle Kassenarchiv Online

    Ihre Daten werden in einer revisionssicheren und GoBD-konformen Cloud von DATEV gesichert und Sie sind bestens für einen Betriebsprüfer vorbereitet.

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  • REA eBon - Das digitale Belegmanagement

    Mit REA eBon können Sie Ihre Kassenbelege papierlos verwalten und ganz einfach elektronisch archivieren. Ihre Kunden unterschreiben bei Lastschriftzahlungen direkt auf dem Display oder über ein Sign Pad.

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  • Smorder-App - Digitale bestellungen für die Gastronomie - REA Card

    Mit dem Abhol- und Lieferservice über die Smorder-App oder Ihre eigene bestehende Website bieten Sie Ihren Kunden noch mehr Komfort.

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  • Kontaktlos bezahlen per NFC

    Sie möchten hygienisch, schnell und sicher kassieren? Dann bieten Sie Ihren Kunden das bequeme kontaktlose Bezahlen per Near Field Communication (NFC) – die kontaktlose Datenübertragung über eine kurze Distanz.

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Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und nutzen Sie Ihre Chance auf Unterstützung: Je nach Umsatzeinbußen können bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet werden!

Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2021 über einen prüfenden Dritten einzureichen, z.B. Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus: FAQ Überbrückungshilfe

 

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Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Webseite und geben keine Garantie für eine Förderung. Alle Angaben und Informationen haben wir lediglich anhand der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ für Sie gesammelt und zusammengestellt.