Mitteilungspflicht für Kassen

Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Seit dem 01.01.2025 gilt: Alle in Betrieben eingesetzten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Bereits vorhandene Kassen sind spätestens bis zum 31.07.2025 mitzuteilen. Neu angeschaffte Kassensysteme müssen innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme gemeldet werden.
Die Mitteilung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung (ELSTER). Eine Übermittlung per Post oder E-Mail ist nicht möglich.
Sofern ein Steuerberater beauftragt ist, kann dieser die Meldung über ELSTER übernehmen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Rücksprache zu halten.
Für Unternehmen, die die Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem gemäß § 146a Abs. 4 AO selbst übermitteln möchten und noch keinen Zugang zum ELSTER-Portal oder ein ELSTER-Zertifikat besitzen, ist eine vorherige Registrierung im Portal erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung steht das entsprechende Formular mit dem Titel „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO)“ zur Verfügung.
Wichtig: Pro Betriebsstätte darf nur eine Meldung erfolgen. Alle an-, abzumeldenden oder zu ändernden Kassensysteme müssen in einem gemeinsamen Formular erfasst werden.
Hinweis: Die Finanzverwaltung verwendet für Kassensysteme die Bezeichnung „elektronische Aufzeichnungssysteme (eAs)“.
Für das Formular werden folgende Informationen benötigt:
- das Vertragsdatum (Anschaffung des eAs)
- das Installationsdatum (Inbetriebnahme des eAs bzw. der Technischen Sicherheitseinrichtung – TSE)
Diese Daten finden sich in der Regel in den Vertrags- und Installationsunterlagen des jeweiligen Kassensystems. Zusätzlich empfiehlt es sich, die spezifische Anleitung des Herstellers zu konsultieren, um alle erforderlichen Angaben korrekt zu erfassen.
Das Bundesfinanzministerium stellt eine Ausfüllhilfe für das ELSTER-Formular bereit. Diese ist hier online abrufbar.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.html.
REA Card hat zur besseren Verständlichkeit Anleitungen für die unterschiedlichen Kassensysteme erarbeitet, die hier zu finden sind:
- Anleitung REA S1 / REA S2 / REA S3
- Anleitung REA S5
- Anleitung REA S6 / REA S7
Sollten Sie eine REA S4 Software nutzen, kontaktieren Sie bei Fragen bitte unsere Hotline unter 06154/638-200.
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