Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der REA Card

1. Veranstalter, Pflichten und Kosten

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme an Gewinnspielen und Ausschreibungen der REA Card GmbH, Teichwiesenstraße 1, D-64367 Mühltal (im Nachfolgenden auch: REA).

Die Teilnahme an Gewinnspielen ist kostenlos und verlangt keinen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von REA. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen von REA.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram, YouTube, Linkedin oder Xing und wird in keiner Weise von Facebook, Instagram, YouTube, Linkedin oder Xing gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich REA.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiter von REA sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, welche mit der Erstellung, Betreuung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren, sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Teilnahme an dem Gewinnspiel

REA veranstaltet auf seiner Webseite einzelne Gewinnspiele. Die Fanseiten sind abrufbar über die Domains

Die Dauer des Gewinnspiels sowie Art und Umfang des jeweiligen Gewinns, werden auf der Webseite bekannt gegeben.

An dem Gewinnspiel nimmt teil, wer während des auf der jeweiligen Webseite angegebenen Zeitraums einen Neuvertrag über ein REA Terminal oder eine REA Kasse abgeschlossen sowie mindestens einem der Social Media Kanälen der REA Card folgt. Abzurufen unter:

Abweichende oder ergänzende Teilnahmebedingungen werden auf der jeweiligen Fanseite bekannt gegeben.

4. Preise und Abwicklung

Es werden nur die im Gewinnspiel näher beschriebenen Preise verlost. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis dargestellte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr könne Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.Ä. bestehen. REA ist berechtigt, einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auszuwählen und zu übergeben.

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, nehmen ausschließlich diejenigen Teilnehmer an der Verlosung teil, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Der Gewinner eines Preises wird zeitnah nach Beendigung der Verlosung von REA benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, gegenüber REA zu bestätigen und die zur Abwicklung erforderlichen Angaben (z.B. Vor- und Zunamen sowie Anschrift) zu machen. Sollten die Angaben nicht fristgerecht erfolgen, verfällt der Preis und REA ist berechtigt, einen neuen Gewinner zu bestimmen.

Ist der Preis eine bewegliche Sache, so wird er dem Gewinner mittels eines Versanddienstleisters an die von ihm mitgeteilte Anschrift geschickt; eine Selbstabholung des Preises ist nicht möglich. Mit Aufgabe des Preises bei dem Versanddienstleister geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Gewinner über. Ist eine postalische Zustellung des Gewinns nicht möglich, behält sich REA vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Im Falle fehlerhaft angegebener Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse, etc.) ist REA nicht verpflichtet eigene Nachforschungen anzustellen. Nachteile, die sich aus fehlerhaften Angaben ergeben, gehen zu Lasten des Gewinners.

Der Preis ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung sowie Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich.

REA behält sich vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel/ der Ausschreibung auszuschließen sowie Preise zurückzufordern. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Gewinner den Preis durch falsche Angaben, Manipulation, Verstoß gegen Teilnahmebedingungen oder aufgrund einer unerlaubten Handlung erlangt hat.

5. Datenschutzhinweise

Der Schutz personenbezogener Daten hat für REA oberste Priorität. Die von REA erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels/ der Ausschreibung genutzt (Art. 6 I 1b) DSGVO). Die Daten werden bei REA nur solange gespeichert, wie dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist und anschließend gelöscht. Ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter: www.rea-card.de/datenschutz

6. Haftung

REA, deren Mitarbeiter, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen, haften in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur für die für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragsziels erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner somit verlässt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung für mangelnden geschäftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden. Auch ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Eine mögliche Haftung für Gewährleistungen und Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

7. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels

REA behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.

Weiterhin behält sich REA vor, das Gewinnspiel bzw. die Ausschreibung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: 01.12.2024