Überbrückungshilfe III Plus

Überbrückungshilfe III verlängert bis zum 30. September 2021

Überbrückungshilfe III Plus

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden erweitert und bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert.

Was hat sich geändert?

  • Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum 30.09.2021
  • Höhere Obergrenze für insgesamt erhaltene Hilfen auf 52 Mio. Euro
  • Verlängerung und Ausbau der Neustarthilfe für Soloselbständige bis 1.500 Euro
  • Restart-Prämie für Neueinstellungen

Die bekanntmachung des Bundesministerium der Finanzen zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe III und III Plus finden Sie auf unserer Informationsseite.

Zur Informationsseite Überbrückunhgshilfe III

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