Regulatorische Anforderungen für Bezahlterminals

Hintergründe und weitere Informationen

Neue regulatorische Anforderungen von Kreditkartenorganisationen und Gesetzgeber für die kontaktlose Zahlung erfordern, wenn möglich, ein Software-Update.
Allerdings ist dies aus technischen Gründen nicht an allen REA Terminals möglich. Bei REA Terminals, die kein Update erhalten können, muss ein Hardware-Austausch erfolgen.

Es dürfen nur noch TA 7.2/DC POS 3.0-konforme Bezahlterminals neu in den Markt eingeführt werden.

Ab 01.01.2022

Die Terminals, die das TA 7.2 Errata-Update nicht unterstützen, werden mit einer zusätzlichen Gebühr auf alle Mastercard-Transaktionen belastet. Um diese Kosten zu vermeiden, sollte bei REA Terminals, die kein Update erhalten können, vor dem 30. September ein Hardware-Austausch erfolgt sein.

Ab 30.09.2022

Die zusätzliche Gebühr auf alle Mastercard-Transaktionen an Terminals, die das TA 7.2 Errata-Update nicht unterstützen, wird erhöht.

Ab 01.07.2023

Bei TA 7.1/ DC POS 2.5 Bezahlterminals werden die kontaktlosen Funktionalitäten abgeschaltet. Daher müssen bis zu diesem Datum alle „alten“ Terminals auf Bezahlterminals mit neuer Software TA 7.2/ DC POS 3.0 umgestellt bzw. die Hardware ausgetauscht worden sein.

Ab 31.12.2024

Alle POS-Terminals müssen TA 7.2/ DC POS 3.0-kompatibel sein, um kontaktloses Bezahlen und andere neue Funktionen ausführen zu können.

Ab 01.01.2025