
Seit vielen Jahren ein zuverlässiger und schneller Service. Die Geräte sind stets hervorragend, intuitiv zu bedienen und von robuster und langlebiger Qualität.
Die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs schreitet voran – und mit ihr die gesetzliche Verpflichtung für Händler, bargeldlose Zahlungsmethoden anzubieten. Die sogenannte Terminalpflicht ist dabei ein zentraler Bestandteil. Doch was genau bedeutet sie, wen betrifft sie – und wann wird sie verbindlich?
Es gibt aktuell keine bundesweite, einheitliche gesetzliche Pflicht, ein Kartenterminal zu besitzen. Dennoch sprechen Entwicklungen in Politik, Rechtsprechung und Markt klar dafür, dass sich bald alle Betriebe mit Kartenzahlung befassen müssen.
Die Terminalpflicht beschreibt eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung für Händler, Dienstleister und Gastronomen, zumindest ein Kartenzahlungsterminal bereitzuhalten. Ziel ist es, Verbraucher nicht länger zu benachteiligen, wenn sie bargeldlos bezahlen möchten – beispielsweise per Girocard oder Kreditkarte.
Die Verpflichtung soll insbesondere in verbrauchernahen Bereichen gelten, etwa:
Je nach Bundesland und Branche können sich aber unterschiedliche Zeitpläne und Vorgaben ergeben.
Der Gesetzgeber verfolgt damit mehrere Ziele:
Aktuell wird diskutiert, ob Kleinbetriebe, mobile Verkäufer oder Vereine von einer generellen Verpflichtung ausgenommen werden könnten. Auch technische Ausnahmen – etwa in Regionen mit schlechter Netzabdeckung – sind denkbar.
Vorgesehen ist mindestens die Akzeptanz von girocard-Zahlungen (EC-Karte), oft ergänzt durch Kreditkarten, Apple Pay oder Google Pay. Ein reines QR-Code-Verfahren reicht in vielen Fällen nicht aus.
Noch nicht – aber mehrere politische Initiativen und Branchenverbände fordern eine gesetzliche Klarstellung bis spätestens 2026.
Wenn sie regelmäßig mit Endkunden zu tun haben, lautet die Antwort: Ja, perspektivisch schon. Auch kleine Betriebe sollen Kunden eine digitale Zahlungsoption anbieten.
Diese Gruppen werden vermutlich später oder über vereinfachte Lösungen (z. B. mobile Terminals oder Smarte-Lösungen) einbezogen. Dennoch gilt: Je früher sie sich mit der Technik vertraut machen, desto besser.
In der Zukunft könnten Kunden sich beschweren oder Abmahnungen drohen, falls sie ihnen gesetzlich garantierte Zahlungsoptionen verweigern. Zusätzlich riskieren sie Umsatzeinbußen, wenn Kunden lieber woanders kaufen.
Das ist sehr wahrscheinlich. Vermutlich wird es branchenspezifische Übergangsfristen geben, z. B. für Kleingewerbe, Vereine oder mobile Dienstleister.
Ja! REA Card EC-Terminals erfüllen alle rechtlichen Anforderungen.
Auch wenn die Terminalpflicht noch nicht überall durchgesetzt wird – die Entwicklung ist eindeutig. Händler, die jetzt schon auf ein modernes Kartenterminal setzen, sind auf der sicheren Seite und zeigen ihren Kunden: Wir sind digital, serviceorientiert und zukunftssicher.
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Seit vielen Jahren ein zuverlässiger und schneller Service. Die Geräte sind stets hervorragend, intuitiv zu bedienen und von robuster und langlebiger Qualität.
Problemlos und nicht zu teuer schon seit 5 Jahren. Das wäre nicht der Erwähnung wert, aber wir haben vorher ganz andere Erfahrungen mit einem bekannten EC-Dienstleister gesammelt.
Ich bin zufrieden mit der Zusammenarbeit zwischen REA Card und mir.