Das Wachstumschancengesetz führt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen eine stufenweise Verpflichtung zur E-Rechnung ein, um den Rechnungsaustausch zu digitalisieren und eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen. Die Einführung der elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr ist durch diese Vorgabe für alle Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben - je nach Umsatz ab 1.1.2027 bzw. 1.1.2028.
Mit der Umstellung auf die E-Rechnung entfällt der Rechnungsversand in Papierform.
Die Einführung der E-Rechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet viele Vorteile für Betriebe:
Um E-Rechnungen zuverlässig zu nutzen, ist es unerlässlich, dass REA Card aktuelle und korrekte Daten vorliegen.
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